Die Landwirtschaft im Alpengebiet umfasst einerseits die Gebiete, die in einigen Ländern als Bergbauerngebiet ausgewiesen sind, und andererseits die Landwirtschaft in den grossen Tälern und Beckenlandschaften.
Als Bergbauerngebiete werden von der Agrarpolitik Gebiete mit erschwerten Produktionsbedingungen für die Landwirtschaft ausgewiesen, bedingt z.B durch Höhenlage oder steiles Gelände. Dagegen findet die Landwirtschaft in den Tälern und Becken vergleichsweise günstige Bedingungen vor.
EU-Abgrenzungkriterien für das Berggebiet sind dabei:
Eine Höhenlage von mindestens 700 m oder
eine Hangneigug von mindestens 20 % oder
eine Kombination aus einer Höhenlage von mindestens 500 m mit einer mittleren Hangneigung von mindestens 15 %.
Der Schwerpunkt in diesem Portal liegt bei den Bergbauern, wir sind jedoch auch für Anbieter aus den Tallagen offen, da wir uns bei der Begrenzung des Berggebietes am Geltungsbereich der Alpenkonvention orientieren und die regionalen Produkte nicht nach Produktionsbedingungen getrennt angeboten werden.